Unsere Stadt verändert sich stetig und das leider nicht immer zum Guten: Steigende Mieten, Luxussanierungen und fehlender Wohnraum vertreiben Bürgerinnen und Bürger aus den stadtnahen Vierteln. Oft stellt sich die Frage: Wohnst du noch oder packst du schon?
Damit die Wohnungssuche nicht zum Dauerzustand wird, braucht es allerdings nicht nur eine - wie von der SPD-Ratsfraktion schon 2013 beantragt - Milieuschutzsatzung, um den Charakter von Wohnquartieren wie dem Süd- oder Hansa-Viertel zu erhalten und die Menschen vor Ort vor unnötigen und teuren Luxussanierungen zu schützen.
Deshalb macht sich unsere Fraktion dafür stark, dass möglichst schnell und umfassend Flächen für neue Wohnungen in unserer Stadt entstehen. Denn wir sind der Meinung: Die Lage auf dem Wohnungsmarkt muss verbessert werden - und zwar nicht nur für einkommensstarke Münsteranerinnen und Münsteraner, sondern für alle Menschen in unserer Stadt! Dazu gehört insbesondere der Ausbau preiswerten Wohnraums in Münster.
Hierfür erarbeitet die SPD-Ratsfraktion immer wieder neue Initiativen und sucht im Dialog mit den Menschen vor Ort nach Lösungen. So fordern wir u.a., das Wohnraumangebot für Studierende zeitnah und umfassend auszubauen und dafür kurzfristig leerstehende Gebäude zu nutzen. Wir finden: Die Schaffung von Wohnraum in unserer Stadt muss schneller und effizienter erfolgen, um die richtigen Antworten auf die drängende Wohnungsnot zu liefern!
Schwarz-Grün lehnt trotzdem ab:
Hamburg, Freiburg, Köln und Frankfurt a. M. zeigen, dass die Milieuschutzsatzung funktioniert. Doch das kümmert andere wohl nicht: Obwohl die Grünen in Münster jahrelang dafür waren, stimmen sie nun gemeinsam mit der CDU gegen die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Ein herber Rückschlag für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter.
Hintergrund:
Die Milieuschutzsatzung soll unerwünschte Veränderungen der Einwohnerstruktur eines Wohnviertels durch massenhaften Wegzug der bisherigen Bevölkerung verhindern. Sie ist eine Variante der Erhaltungssatzung und ist in § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch geregelt. Festgelegt werden können verschiedene Auflagen, z.B.:
Eine Genehmigung kann u.a. davon abhängig gemacht werden, dass der Eigentümer des Hauses sich verpflichtet, die durch Begründung von Wohnungseigentum entstandenen Eigentumswohnungen innerhalb von 7 Jahren nur an Mieter zu veräußern. Damit soll einer Verdrängung der ursprünglich ansässigen Bevölkerung entgegengewirkt werden.