Die SPD-Ratsfraktion setzt sich für den Schutz von Anwohnenden vor Verdrängung aus ihren Wohnvierteln ein. Nachdem ein Beschluss zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung (Soziale Erhaltungssatzung nach §172 BauGB) für das Hansa-, Hafen-Viertel im Rat lange verzögert wurde, trat auf Antrag der SPD-Fraktion im Juni 2020 ein Aufstellungsbeschluss für eine solche Milieuschutzsatzung in Kraft. Dieser ist noch bis Juni d. J. gültig. „Das Verdrängungspotential im Hansa-, Hafen- und Herz Jesu-Viertel zeigt sich deutlich. Die Milieuschutzsatzung ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Für uns steht daher fest: Der endgültige Satzungsbeschluss für eine Milieuschutzsatzung im Viertel muss kommen – und zwar lückenlos“, stellt Ludger Steinmann, planungspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, fest.
In einem Bericht der Verwaltung und des zuständigen Gutachters wird die Notwendigkeit einer solchen Satzung nachgewiesen: "Wenn von 22 geplanten Bauvorhaben neun in den letzten Monaten erhaltungsrechtlich geprüft und davon wiederum fünf aufgrund von erhaltungsrechtlicher Relevanz zurückgestellt wurden, zeigt sich das Verdrängungspotential sehr deutlich. Eine Milieuschutzsatzung ermöglicht es uns als Stadt, auf das Vorkaufsrecht zurückzugreifen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen", so Steinmann. Dafür sein man auch bereit, entsprechende Personalressourcen in der Verwaltung zu schaffen: "Die Preise für Wohnen in Münster explodieren. Wohnen in unserer Stadt wird immer mehr zum Luxusgut. Daher brauchen wir Instrumente wie die Milieuschutzsatzung, um hier regulierend in den Wohnungsmarkt einzugreifen", stellt Steinmann klar.