Ab dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. Gleichzeitig können bisherige Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Dies geschieht ebenfalls im Standesamt und kann auf Wunsch mit einer Eheschließungszeremonie erfolgen. Die genauen Regelungen und Formalitäten für diese Umwandlungen werden zurzeit landauf landab von den Standesämtern organisiert – für die SPD Ratsfraktion Münster ist jedoch eines klar: Hier soll die Stadt nicht erneut Gebühren verlangen.
„Für uns ist das ein wichtiger Schritt um eine doppelte Diskrimierung zu verhindern,“ so die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anne Schulze Wintzler. Bei einer Ehe-Schließung erhebt die Stadt Gebühren in Höhe von 65 Euro für die Anmeldung, 14 Euro für die Ehe-Urkunde und 20 - 35 Euro für das Stammbuch. Auch gleichgeschlechtliche Paare zahlten für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft identische Gebühren: 65 Euro für die Anmeldung einer Lebenspartnerschaft, 14 Euro für die Lebenspartnerschaftsurkunde sowie 20 – 35 für das Stammbuch. „Bisher gab es gleiche Gebühren aber keine gleichen Rechte: Lebenspartnerschaften waren längere Zeit steuerrechtlich schlechter gestellt und auch die Adoption von Kindern war verboten,“ sieht Schulze Wintzler die jahrelange Diskriminierung. „Wer jetzt die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchte, sollte nicht ein zweites Mal zu Kasse gebeten werden,“ pflichtet Bundestagskandidat Robert von Olberg bei.
Über den Antrag soll in der nächsten Ratssitzung entschieden werden. Diese findet am 20. September statt und damit genau 10 Tage bevor Lebenspartnerschaften umgewandelt werden können. „Wir hoffen auf eine breite Unterstützung aller Parteien und aus der Verwaltung. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit,“ so Schulze Wintzler abschließend.