Bauplanung muss Grünordnung besser schützen

”Münster hat mit seiner Grünordnung, also den drei Grünringen und den sieben Grünzügen in seinem Stadtgebiet einen Schatz, auf den die Stadt zu Recht stolz ist,” äußert sich Hedwig Liekefedt. “Er trägt wesentlich zum Stadtklima bei, sichert die Kalt- und Frischluftzufuhr, bietet Naherholungsflächen, ermöglicht Klimaschutz und Schutz des Wasserkreislaufes, Naturschutz und Erhöhung der Biodiversität, und wird nicht zuletzt in etlichen Flächen landwirtschaftlich genutzt, auch zur regionalen und teilweise ökologischen Nahrungsproduktion,” beschreibt Liekefedt den grünen Schatz Münsters weiter.

Die massiven Zielkonflikte zwischen der wachsenden Stadt und ihrem Bedarf an bebaubaren Flächen und dem Schutz und der Weiterentwicklung der Grünordnung sind immer wieder Teil der kontroversen Diskussionen um Bebauungspläne. Die SPD hatte daher 2019 gefordert, verbindliche und konkrete Festlegungen zu treffen, welche Flächen von jeglicher Bebauung frei zu halten sind und welche Flächen für den Klimaschutz weiter zu entwickeln sind. 2021 griff die Rathauskoalition diese Forderung wieder auf und forderte zudem eine Bilanzierung der Eingriffe in die Grünordnung. Das vom Rat dann im Februar 2022 beschlossene und jetzt stattfindende Werkstattverfahren zur integrierten Entwicklung von Siedlungs- und Freiraum soll Widersprüche zwischen Grünordnung und Bebauung thematisieren und lösen. Der am 10.05 im Rat vorliegende Leitfaden für eine klimagerechte Bauleitplanung zeigt die Kriterien und Rahmenbedingungen auf, nach denen aktuell die Stadtplanung und weitere Ämter Baugebiete entwickeln.

“Es ist jedoch überdeutlich, dass eine Fortsetzung der beschriebenen Abwägungsprozesse und Einzelfalldebatten für den Schutz der Grünordnung nicht ausreicht,” kritisiert Liekefedt die momentane Situation.

“Wir nehmen daher die Berichtsvorlage zum Leitfaden für eine klimagerechte Bauleitplanung zum Anlass, nochmals und mit Nachdruck darauf zu aufmerksam zu machen, dass wir die Anstrengungen zum Schutz und zur Weiterentwicklung der Grünordnung Münsters verstärken müssen: eine verbindliche, konkrete Festlegung der unverbaubaren Flächen der Grünordnung muss übergeordnet und langfristig gültig getroffen werden,” unterstreicht Liekefedt.